Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des SV-Stadtoldendorf e. V.
Geltungsbereich (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schwimmkursen und sonstigen Angeboten des SV-Stadtoldendorf e. V. (im Folgenden „SV“).
Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der SV bestätigt dies schriftlich.
Vertragsabschluss und Kursanmeldung Die Darstellung der Kurse im Online-Portal ist unverbindlich. Mit der Buchung gibt der Teilnehmende ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung verbindlich zustande. Der SV kann Aufnahmeanträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Leistungen des Vereins Der SV bietet Schwimmkurse für verschiedene Alters- und Leistungsgruppen an. Inhalt, Ablauf, Kursziel, Kursort und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Der SV ist berechtigt, Kursinhalte pädagogisch oder organisatorisch anzupassen.
Teilnahmevoraussetzungen & Gesundheit Teilnehmende müssen gesundheitlich geeignet sein, am Kurs teilzunehmen. Ansteckende Erkrankungen (u. a. Fieber, Magen-Darm, Hautinfektionen) schließen die Teilnahme aus. Bei Minderjährigen liegt die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung beim Erziehungsberechtigten. Der SV kann Teilnehmende aus z.B. Sicherheitsgründen, den Kursbetrieb störendem Verhalten oder tätlichen oder verbalen Angriffen gegenüber Kursteilnehmenden oder Übungsleitungen vom Kurs ausschließen.
Verhalten im Schwimmbad Die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Bades ist einzuhalten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Übungsleitungen ist Folge zu leisten. In Kinderkursen dürfen Eltern die Umkleiden nutzen, der Schwimmbereich darf jedoch nur betreten werden, wenn dies ausdrücklich durch die Übungsleitungen erlaubt ist. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann der SV Teilnehmende vom Kurs ausschließen – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Mindestteilnehmerzahl & Kursorganisation Kurse finden nur dann statt, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, kann der SV
den Kurs verschieben
mit anderen Kursen zusammenlegen
den Kurs kürzen
alternative Kursformen anbieten, z. B. intensivierte Kleingruppe
oder den Kurs absagen. Bei einer Kursabsage durch den SV wird die Kursgebühr vollständig erstattet.
Ersatztrainer und Kursänderungen Der Einsatz von Ersatztrainerinnen und -trainern ist jederzeit zulässig. Der SV kann Kursorte und -zeiten aus organisatorischen Gründen in zumutbarem Umfang ändern. Änderungen stellen keinen Rücktritts- oder Erstattungsgrund dar.
Entgelt und Zahlungsbedingungen Die Kursgebühr ist sofort bei Buchung fällig. Akzeptierte Zahlungsmethoden werden im Online-Portal angegeben. Erfolgt keine Zahlung, kann der Kursplatz freigegeben oder eine Mahngebühr erhoben werden.
Rücktritt, Nichtantritt, Abbruch und Umbuchung
Ein Rücktritt nach erfolgter Buchung ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende Regelung in der Kursbeschreibung besteht.
Bei Nicht-Antritt oder Abbruch des Kurses durch den Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatztermine.
Umbuchungen sind nur möglich, wenn der SV ausdrücklich zustimmt; es können Umbuchungsgebühren erhoben werden.
Versäumte Termine durch Krankheit, Urlaub oder andere persönliche Gründe werden nicht erstattet.
Eine Erstattung von bereits gezahlten Kursgebühren ist nur in Ausnahmefällen durch Beschluss des Vorstandes möglich.
Höhere Gewalt, Schließungen & Gefahrenlagen
Fällt ein Kurs aufgrund höherer Gewalt aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere:
Gewitter, Sturm, Unwetter,
Pandemien und Epidemien,
behördliche Schließungen,
Einschränkungen der Wasserqualität,
sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Keine Erstattung erfolgt, wenn das Schwimmbad aufgrund von
technischen Defekten,
kurzfristigen Schließungen durch den Betreiber,
Reinigungs- oder Wartungsarbeiten,
Personalengpässen,
Oder organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Der SV wird nach Möglichkeit Ersatztermine anbieten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Krankenkassen-Zuschüsse Der SV stellt Teilnahmebescheinigungen nur aus, wenn der Kurs vollständig absolviert wurde. Der SV gibt keine Garantie oder Zusicherung, dass Krankenkassen
den Kurs anerkennen,
die Kursgebühr vollständig oder teilweise übernehmen,
Unterlagen des SV als ausreichend betrachten. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Krankenkasse. Eine Ablehnung der Bezuschussung begründet keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem SV.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen Private Foto- oder Videoaufnahmen im Schwimmbad sind aus Datenschutz- und Jugendschutzgründen grundsätzlich verboten. Aufnahmen für Vereinszwecke bedürfen einer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Der SV kann Aufnahmen verbieten oder die Löschung verlangen, sofern gegen Regeln verstoßen wird.
Haftung Der SV haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der SV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Der SV haftet nicht für Diebstahl, beschädigte Kleidung, verlorene Wertsachen, Schäden durch Dritte. Für Minderjährige besteht eine Aufsicht Seitens der Übungsleitungen nur während der Kurszeit und nur innerhalb des Schwimmbereiches.
Datenschutz Der SV verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Organisation der Kurse und zur Abrechnung gemäß DSGVO.
Widerrufsrecht Für online abgeschlossene Kursverträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Teilnehmende stimmt zu, dass der Kurs vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf; das Widerrufsrecht erlischt dann mit Kursbeginn oder vollständiger Leistungserbringung. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird bei der Buchung bereitgestellt.
Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vereins.
Inkrafttreten Diese Regelungen treten mit Beschluss des Vorstands am 01.01.2026 in Kraft und werden allen Vereinsorganen zugänglich gemacht. Diese Richtlinie ersetzt alle bisherigen Regelungen. Der Vorstand 16.03.2026 Frank HaibachMoritz SpormannKatja ParschauKatrin Bremer 1ter Vorsitzender 2ter Vorsitzender Kassiererin Schriftführerin